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Die Klage

v. l.: Vorstandsmitglieder Peter Dickel und Eckard Bretzke, v. r.: Kläger Hans-Peter Leiding, Rechtsanwalt Dr. Ulrich Wollenteit bei der Landespressekonferenz in Hannover

Anwohner aus Grohnde und Bodenwerder haben am Mittwoch, dem 26. März 2015 beim Nieder­säch­sischen Umweltminister beantragt, dem umstrittenen Atomkraftwerk Grohnde die Betriebsgenehmi­gung zu entziehen und vor der Presse in Hannover und Bielefeld angekündigt, dass sie dies sonst gerichtlich durchzusetzen wollen. [Presseinfo]

Im Oktober 2015 wurde der Antrag abgelehnt. Unmittelbar nach Eingang des Ablehnungsbescheides haben die Kläger die Klage eingereicht.

Kläger Hans-Peter Leiding

Die Antragsteller/Kläger ver­weisen insbesondere auf die gewachsene Gefahr durch Einwirkungen von außen, beziehen sich aber auch auf die jahr­zehntelange Auseinandersetzung um die Schwachpunkte und Anfälligkeit der Anlage.

Die Antragsteller/Kläger

Hans-Peter Leiding, 60, der mit seiner Familie in Sichtweite des Reaktors lebt, ist einer der bei­den Antragsteller / Kläger. Seit er Anfang der 90er Jahre nach Grohnde gezogen ist, habe sich viel verändert: Er verweist auf das Zwischenlager und die Anschläge vom 11. September 2011. Und, sagte Leiding: „So blicken meine Frau und ich heute mit wachsender Unruhe und Sorge auf dies graue Relikt einer vergangenen atomgläubigen Zeit.“ Er wolle trotz des bestehenden Ausstiegs­be­schlusses klagen, „weil eine zukünftige Bundesregierung angesichts chronisch leerer Staatskassen schnell auf die Idee kommen könnte, die AKWs zwecks Erhöhung der Entsorgungs-Rückstellungen doch länger laufen zu lassen. Ein Anliegen ist dem Gewerkschafter und aktiven Betriebsrat Leiding, dass sich seine Klage nicht gegen die Beschäftigten im AKW richte. Er regt deshalb eine gemeinsame „Kreativitätsinitiative“ von Kreis umd Gemeinden vor, um den notwendigen Strukturwandel im Weserbergland zu bewältigen.  [Persönliche Erklärung Hans-Peter Leiding]

Rechtsanwalt Dr. Ulrich Wollenteit

Der Rechtsanwalt

Die Antragsteller werden von dem versierten Fachanwalt Dr. Ulrich Wollenteit aus Hamburg vertreten. Wollenteit hat in der Vergangenheit bereits Klageverfahren bezüglich der 2011 abgeschalteten alten Reaktoren begleitet und ist derzeit auch mit einem Antrag auf Widerruf der Betriebsgenehmigung für das AKW-Brokdorf be­fasst. Er sieht für das Vor­gehen durchaus gewachsene Chancen: „Das jüngst vom Bundesverwaltungsgericht bestätigte Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig zum Zwischenlager Brunsbüttel, mit dem die Ge­neh­migung der Anlage gekippt wurde, hat  die Schutzansprüche der Anwohner von Nuklear­anlagen im Zusammenhang mit terroristischen Angriffen nachdrücklich bestätigt. Die Gefährdung von Atomanlagen wegen möglicher terroristischer Angriffen wird zudem auch von den Sicherheits­behörden der Bundesrepublik bestätigt. Der  Atomverwaltung sind damit Handlungs­spielräume zugewachsen, die sie endlich sicherheitsgerichtet nutzen muss. Das gewachsene Terrorrisiko sowie die technischen Schwachstellen des Reaktors stellen für die Anwohner des Atomkraftwerks eine erhebliche Gefährdung dar. Deshalb muss die Genehmigung widerrufen werden.“

Finanziert wird die Klage durch einen eigens eingerichteten Rechtshilfefonds. Zur Absicherung der Klage machen die Mitglieder für die Dauer ihrer Mitgliedschaft eine Einlage von 1.000 €. Die eigentliche Finanzierung soll dann über Spenden erfolgen. Dazu sollen in den nächsten Monaten 50.000 € gesammelt werden, erklärt Eckard Bretzke vom Vor­stand des Rechtshilfefonds Atomerbe Grohnde e.V. Bretzke war Ende der 70er Jahre Gemein­de­pfarrer in Hameln-Tündern und hat die damalige Auseinandersetzung um den Bau der Anlage unmittelbar erlebt.

Eine Chronologie der bisherigen Ereignisse von der Vereinsgründung des Rechtshilfefonds 2014 bis zum heutigen Tage findet sich an dieser Stelle.

 

 

Spendenkonto des Rechtshilfefonds:

GLS Bank | IBAN: DE58 4306 0967 4085 8394 00 | Atomerbe Grohnde e.V.